Selbstständigkeit
Du bist internationale*r Student*in und möchtest ein Unternehmen gründen?
Hier findest du einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Tipps, wie du bürokratische Hürden strukturiert und erfolgreich bewältigen kannst, wenn du dich neben oder nach dem Studium selbstständig machen möchtest.
Viele Studierende kennen die Regelung, dass sie 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten dürfen. Achtung: Diese Regel gilt nur für abhängige Beschäftigungen (Angestelltenverhältnis)!
Für jede Form der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit wie Freelancing) benötigst du eine gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörde gemäß § 21 Abs. 6 AufenthG. Ohne diese Erlaubnis zu starten, ist ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Das Prinzip „Studium zuerst“
Für die Ausländerbehörde ist und bleibt der Hauptzweck deines Aufenthalts das Studium. Jede unternehmerische Tätigkeit muss diesem Ziel klar untergeordnet sein und darf deinen Studienerfolg nicht gefährden.
Wer parallel zum Studium gründen möchte, beantragt keinen neuen Aufenthaltstitel, sondern eine Zusatzgenehmigung.
Voraussetzung: Das Studium muss Hauptzweck bleiben. Die Tätigkeit darf zeitlich nicht überwiegen (Nebentätigkeit).
Du musst nachweisen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, ohne auf die noch unsicheren Einnahmen der Gründung angewiesen zu sein.
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der selbstständigen Tätigkeit
- Gültiger Reisepass.
- Aktuelle Aufenthaltserlaubnis zum Studium.
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. aktueller Kontoauszug
des Sperrkontos). - Detaillierter Businessplan bzw. Tätigkeitsbeschreibung (diese sind nicht
zwingend vorgeschrieben, erleichtern die Bewertung aber deutlich). - Detaillierter Finanzplan (dieser ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert die
Bewertung aber deutlich). - Lebenslauf des Gründers/der Gründerin.
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Notenspiegel.
Weitere Details und alle rechtlichen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit parallel zum Studium kannst du dir hier ansehen:
Nach dem Abschluss bieten sich oft einfachere Wege für Absolvierende deutscher Hochschulen:
Mit diesem Aufenthaltstitel erhältst du nach deinem Abschluss bis zu 18 Monate Zeit, um dich beruflich zu orientieren. In dieser Phase ist jede Erwerbstätigkeit uneingeschränkt erlaubt. Das bedeutet, du kannst in dieser Zeit nicht nur nach einer Festanstellung suchen, sondern auch als Freelancer*in arbeiten oder die ersten Schritte zur Gründung deines eigenen Unternehmens vorbereiten, während du deinen Lebensunterhalt sicherst.
Dieser Aufenthaltstitel ist ideal, wenn deine Geschäftsidee fachlich direkt mit den Kenntnissen verbunden ist, die du während deines Studiums in Deutschland erworben hast. Wenn du also beispielsweise Informatik studiert hast und nun ein Software-Unternehmen gründest, erleichtert dieser Aufenthaltstitel den Prozess erheblich, da die Ausländerbehörde den wirtschaftlichen Nutzen für die Region schneller anerkennt.
Dieser Weg ist speziell für innovative und skalierbare Geschäftsmodelle gedacht. Voraussetzung ist hier oft, dass dein Vorhaben durch ein anerkanntes deutsches Gründerstipendium (wie zum Beispiel das EXIST-Gründerstipendium) finanziell gefördert wird. Da die wirtschaftliche und fachliche Qualität deiner Idee bereits durch das Stipendium geprüft wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel deutlich reibungsloser erteilt