Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die ICS RM Webseite

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite des „International Career Service Rhein-Main“ (ICS RM) welche unter dem Einstiegslink https://ics-rm.de/ aufrufbar ist.

Anbieter der ICS RM Webseite in Stellvertretung für die Hochschulen Frankfurt University of Applied Sciences, Goethe-Universität Frankfurt, Hochschule Darmstadt, Hochschule RheinMain und Technische Universität Darmstadt (i.F. die Verbundhochschulen) im Rahmen des Verbundprojektes International Career Service Rhein-Main ist die
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
Telefon 049-69-798-0
info@ics-rm.de
vertreten durch den Präsidenten der Goethe-Universität, Prof. Dr. Enrico Schleiff.
Die Goethe-Universität Frankfurt hat mit der Internetagentur kreativdenker GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Ansprechpartner für die Webseite ist die Abteilung Karriere, Stipendien und Preise im Bereich Studium Lehre Internationales, https://www.uni-frankfurt.de/104905315/Karriere__Stipendien_und_Preise
 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von März 2025 bis Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Ein Großteil der Anforderungen der WCAG 2.1 wird erfüllt; einige Punkte entsprechen jedoch noch nicht vollständig dem empfohlenen Standard (AA) oder dem erweiterten Level (AAA). Kriterien der Stufe (AAA) sind nicht verpflichtend. Die bestehenden Barrieren sollen schrittweise behoben werden.


Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Als öffentliche Universität müssen die Kriterien des WCAG mindestens (AA) erfüllen. Manche Kategorien können maximal Stufe (A) erreichen. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erweitert (AAA):

Zutreffend, empfohlener Standard (AA):

Farbkontraste und Lesbarkeit:
Sämtliche Texte und grafischen Elemente heben sich deutlich vom Hintergrund ab. Das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 wird eingehalten. Zudem wurde auf eine gute Bildqualität und klare Textdarstellung geachtet, um die Lesbarkeit auf allen Endgeräten sicherzustellen.

Teils zutreffend, Mindeststandard (A):

Klare Struktur und Überschriften:
Die Seitenstruktur wurde gemäß den Vorgaben der WCAG 2.1 mit einer klaren Hierarchie der Überschriften (H1, H2, H3 usw.) aufgebaut.

Alternative Texte für Bilder:
Alle verwendeten Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten (Alt-Texten) versehen, sodass Screenreader die Inhalte vollständig vorlesen können. Damit ist der Zugang zu bildbasierten Informationen auch für sehbeeinträchtigte Personen gewährleistet.

Keine blinkenden oder bewegten Elemente:
Die Website enthält keine blinkenden, flackernden oder sich automatisch bewegenden Elemente. Somit werden potenzielle visuelle Reizüberlastungen und Barrieren für Nutzerinnen und Nutzer mit neurologischen Einschränkungen vermieden.

Nicht zutreffend:

Multimediale Inhalte (Videos) (AA)
Beschreibung: Ein Großteil der auf der Website eingebetteten Videos wurde vom ICS RM selbst erstellt und über die Plattform YouTube veröffentlicht. Für diese Inhalte liegt die redaktionelle Verantwortung beim ICS RM. Derzeit sind einige dieser Videos noch ohne Untertitel oder Texttranskripte verfügbar.
Maßnahmen: Nachträgliche Ergänzung von Untertiteln und, sofern möglich, Bereitstellung von Transkripten zu bestehenden Videos. Bei neuen Produktionen wird die Untertitelung bereits im Veröffentlichungsprozess berücksichtigt
Zeitplan: Voraussichtlich Mitte 2026
Barrierefreie Alternative: In Bearbeitung

Zugänglichkeit der Formulare (AA)
Beschreibung: Webinhalte sollten mit ARIA-Rollen und -Attributen angereichert werden, um Screenreadern zusätzliche Informationen zu geben. Diese fehlen hier.
Maßnahmen: Integration von ARIA-Rollen
Zeitplan: Voraussichtlich Mitte 2026
Barrierefreie Alternative: In Bearbeitung

Fehlende ARIA-Attribute (AA)
Beschreibung: Seitenelemente können nicht von Screenreadern erkannt werden.
Maßnahmen: Ergänzung der fehlenden ARIA-Attribute im HTML-Code.
Zeitplan: Voraussichtlich Mitte 2026
Barrierefreie Alternative: Keine, da ARIA-Informationen integraler Bestandteil der Barrierefreiheit sind.

Flexible Schriftgrößen (AA)
Beschreibung: Nutzer sollten die Schriftgröße ohne Darstellungsprobleme anpassen können
Maßnahmen: Flexible Anpassung der Schriftgrößen
Zeitplan: Voraussichtlich Mitte 2026
Barrierefreie Alternative:  In Bearbeitung


Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde:

Teilbereich: Vollständige einfache-Sprache-Version der gesamten Website (AAA)
Beschreibung: Eine vollständige Übersetzung aller Inhalte in einfache Sprache.
Begründung: Aufgrund des Umfangs und der dynamischen Aktualisierung der Website wäre eine durchgängige Übertragung in einfache Sprache wirtschaftlich und personell nicht verhältnismäßig.
Barrierefreie Alternative: Vereinfachte Zusammenfassungen der zentralen Informationen. Diese befindet sich aktuell im Footer (A).


Kein Anwendungsfall

Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019:

Inhalt: Externe Inhalte Dritter (z. B. eingebettete Videos, Social-Media-Feeds).
Beschreibung: Diese Inhalte liegen außerhalb des redaktionellen Einflussbereichs der Website und können nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
Barrierefreie Alternative: Verlinkung auf barrierefreie Originalquellen oder textliche Inhaltszusammenfassungen.

 
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt und zuletzt am 11.11.2025 überprüft und aktualisiert.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Dann schreiben Sie uns gerne unter Angabe der besuchten Internet-Seite und des verwendeten Browsers:
Barriere melden: info@ics-rm.de

 

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
 
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzung beantragen
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